Call for Papers – Tsveyfl #1

Anarchismus und Menschenrechte

 

Nie waren sie ganz aus der linken und anarchistischen Debatte verschwunden, doch spätestens seit dem Wilkommens-Sommer 2015 sind sie wieder in aller Munde – die Menschenrechte. Verwunderlich ist dies, angesichts der hehren Ziele die mit ihnen verbunden werden, nicht. Einen bitteren Beigeschmack sollten sie eigentlich für alle Anarchisten haben, handelt es sich doch um Recht, welches immer einen Staat als Garanten braucht.

Zwar beanspruchen die Menschenrechte eine universelle Gültigkeit, diese entpuppt sich angesichts der Realität jedoch als Illusion, ebenso ihre naturalistische Begründung, nach der sie dem Mensch qua Geburt inne wären. Eine solche Vorstellung kann nur zustande kommen wo Recht als etwas vom Kapital, und damit auch vom Staat als seinem Sachwalter, losgelöstes betrachtet wird. Durch diese Entkopplung entsteht der Gedanke eines emanzipatorischen Potenzials, welches dem Recht innewohnen und mit dem sich die Grundwidersprüche der Gesellschaft auflösen ließen.

Diesen banalen Erkenntnissen zum Trotz berufen sich Anarchisten öffentlich auf die Menschenrechte. Damit erliegen sie nicht nur einem Rechtsfetischismus (Eugen Paschukanis), sondern fallen, durch die Verbundenheit von Recht, Staat und Kapital, auch hinter die anarchistischen Prinzipien der Herrschaftslosigkeit zurück. Wer sich für Menschenrechte einsetzt kämpft nicht gegen den Staat, sondern erliegt dem Wahn vom Weltsouverän (Gerhard Scheit) und damit der Vorstellung von einer Macht, welche die Staaten zähmen und endlich Frieden stiften könnte.

So vollziehen Anarchisten einen Schulterschluss mit dem Staat, den sie entweder direkt oder, mittels, der UN indirekt, bitten nicht ganz so erbarmungslos zu sein.
Es wird Zeit für eine eingehende Auseinandersetzung mit dem Zusammenhang von Menschenrecht, internationalem Recht, Staat und Kapital. Was bedeutet diese Verstrickung für die anarchistische Kritik?

 

Dieser Frage wollen wir unter dem Thema „Anarchismus und Menschenrechte“ in der ersten Ausgabe der "Tsveyfl – dissensorientierte Zeitschrift" nachgehen. Wir laden alle Interessierten zur Beteiligung an der Diskussion über das Verhältnis zwischen diesen beiden Begriffen ein.

 

Abstracts (max. 1 Seite) werden bitte bis zum 28.02.2017 an tsveyfl@gmail.com geschickt.
Namen und Kontaktmöglichkeit aller am Abstract beteiligten Personen, sowie Eckdaten zu diesen sind beizufügen.